Um mein letzten post nochmal aufzugreifen, es gibt doch noch hoffnung in Deutschland! Unser allseits bekannter Rechstverdreher Günter Freiherr von Gravenreuth ist zu 14 Monaten Haft ohne Bewehrung verurteilt worden. Was dieser Mensch nur aus Raffgier der Internetcommunity angetan hat geht auf keine Kuhhaut. Hier ist heise dazu:
Im April 2008 hat von Gravenreuth bereits in einer anderen Strafsache eine Haftstrafe von elf Monaten erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. In jener Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I ging es um die Veruntreuung von Mandantengeldern sowie um eine Vorstrafe wegen sechzigfacher Urkundenfälschung. Die Haftstrafe floss in die Strafbemessung des Berliner Landgerichts ein. Inwieweit sich das heute ergangene Urteil auf eine mögliche Entziehung der Anwaltszulassung auswirken wird, ist bislang offen.
Für mich ist die Sache klar, aber das muss nunmal ein Gericht entscheiden.
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